Service Auftrag
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Service – Wartung – Reparaturen – Modernisierungen
Reparaturen
Störungsbeseitigungen – Funktionsstörungen – Ausfälle – Einstellarbeiten – Austausch von Auslösegeräten und Verschleißteilen, Notöffnungsaccus Einbruch- und Vandalismusschäden – Glasbruchschäden
Notdienst Telefon: 03528 – 442067, außerhalb der normalen Arbeitszeit 16.00 – 22.00 Uhr Mobiltelefon: 0152 24079575
Reparaturen
Fabrikate mit Ersatz- und Verschleißteilen im Sevicefahrzeug
RECORD, KABA Gilgen
andere Fabrikate auf Anfrage wie
– TORMAX, ATS, BESAM, – Entre – Matic, DORMA, GEZE, Waldoor, PA –Ditec, BLASI
– Glasbruchschäden – Beseitigung durch Neuverglasung von Türflügeln oder Seitenfeldern / Oberlichtern – Ersatz von Fahrflügeln und ggf. Profilsätzen nach Einbrüchen
– Austausch von Verschleißteilen alle Fabrikate wie: Notöffnungsaccus, Bodenführungen, Motoren, Steuergeräte, Netzteile, Gummiseile für Notöffnung, Führungen für Türflügel – Bodenführunge, Zahnriemen, Gestänge für Drehtürantriebe
Auslöseräte versch. Fabrikate wie BEA, Optex, Record, Radarmelder, Kombisensoren Infrarotsensoren, Kontaktmatten, Lichtschranken, Sensorleisten, Taster, Flächentaster, Flat Scan
Wartung – Prüfung
Die Prüfung und Wartung einer Türanlage sollte gem. den Vorschiften mindestens einmal jährlich durch Sachkundige des Errichters einer Türanlage ausgeführt werden.
Bei stark beanspruchten Anlagen z. B. in Supermärken oder Kellnertüren empfiehlt sich eine
2 – malige jährliche Kontrolle und Wartung de Türanlage.
So kann vorzeitigen Ausfällen und Havarien durch erhöhten Verschleiß und daraus hervorgehende eventuelle Unfallgefahr vorgebeugt werden.
Eine jährliche Prüfung sichert jeden Betreiber gegen etwaige Schadenersatzansprüche bei Unfällen an Türanlagen ab. Die Prüfung wird am Antrieb gekennzeichnet und im Prüfbuch sowie auf dem Arbeitsnachweis dokumentiert
Sie erfüllen die rechtlichen Anforderungen der Wartungspflicht gemäß:
* Herstellervorgaben
* ASR A 1.7 – Richtlinien der Berufsgenossenschaften
* DIN EN 16005
Automatische Türen und Tore
– Wartung / Prüfung der Automatischen Türanlagen gem. den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien für Kraftbetätigte Fenster Türen und Tore ASR A 1.7 (Sachkundigenprüfung)
Mindestanforderung Prüffrist: 1x jährlich, Verantwortlichkeit: Betreiber
Automatische Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen als Sonderfall
– Wartung / Prüfung gem. ASR A 1.7 und Richtlinie für Automatische Schiebetüren mit Zulassung für
den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen „AutSchR“ 10/97 (Sachkundigenprüfung)
Mindestanforderung Prüffrist: 2x jährlich nach Vorschrift des Herstellers oder nach gesondertem Länderrecht 2-malig (Landesbauordnung) z. B SächsTechPrüf VO in Sachsen
Mindestanforderung Prüffrist: 1x oder 2x jährlich Verantwortlichkeit: Betreiber bzw. Eigentümer
Ausführung der Wartungen / Prüfungen
– mit gesondertem Wartungsvertrag garantiert jährliche fristgerechte Ausführung der Leistungen
– als Einmalwartung/Prüfung zum Pauschalpreis mit Einzelbeauftragung
– als Einmalprüfung zum Pauschalpreis mit Einzelbeauftragung
LINK: Fachverband Automatiktüren www.FTA-online.de