Service Auftrag Notdienst 0152 24079575

Service Auftrag

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Service – Wartung – Reparaturen – Modernisierungen

Reparaturen                                                                   

Störungsbeseitigungen – Funktionsstörungen – Ausfälle – Einstellarbeiten  – Austausch von Auslösegeräten und Verschleißteilen, Notöffnungsaccus Einbruch- und Vandalismusschäden – Glasbruchschäden

Notdienst  Telefon: 03528 – 442067,  außerhalb der normalen Arbeitszeit 16.00 – 22.00 Uhr  Mobiltelefon:  0152 24079575

Reparaturen

Fabrikate mit Ersatz- und Verschleißteilen im Sevicefahrzeug

 RECORD,  KABA Gilgen

andere Fabrikate auf Anfrage wie

– TORMAX,  ATS,  BESAM, – Entre – Matic,  DORMA,  GEZE,  Waldoor,  PA –Ditec,  BLASI

– Glasbruchschäden – Beseitigung durch Neuverglasung von Türflügeln oder Seitenfeldern / Oberlichtern – Ersatz von Fahrflügeln und ggf. Profilsätzen nach Einbrüchen

– Austausch von Verschleißteilen alle Fabrikate wie: Notöffnungsaccus, Bodenführungen, Motoren, Steuergeräte, Netzteile,  Gummiseile für Notöffnung, Führungen für Türflügel – Bodenführunge,  Zahnriemen,  Gestänge für Drehtürantriebe

Auslöseräte versch. Fabrikate wie BEA, Optex, Record, Radarmelder, Kombisensoren Infrarotsensoren, Kontaktmatten, Lichtschranken, Sensorleisten, Taster, Flächentaster, Flat Scan

Wartung – Prüfung

Die Prüfung und Wartung einer Türanlage sollte gem. den Vorschiften mindestens einmal jährlich durch Sachkundige des  Errichters einer Türanlage ausgeführt werden.

Bei stark beanspruchten Anlagen z. B. in Supermärken oder Kellnertüren empfiehlt sich eine

2 – malige jährliche Kontrolle und Wartung de Türanlage.

So kann vorzeitigen Ausfällen und Havarien durch erhöhten Verschleiß und daraus hervorgehende eventuelle Unfallgefahr vorgebeugt werden.

Eine jährliche Prüfung sichert jeden Betreiber gegen etwaige Schadenersatzansprüche bei Unfällen an Türanlagen ab. Die Prüfung wird am Antrieb gekennzeichnet und im Prüfbuch sowie auf dem Arbeitsnachweis dokumentiert

Sie erfüllen die rechtlichen Anforderungen der Wartungspflicht gemäß:

* Herstellervorgaben

* ASR A 1.7 – Richtlinien der Berufsgenossenschaften

* DIN EN 16005

Automatische Türen und Tore

– Wartung / Prüfung der Automatischen Türanlagen gem. den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien für Kraftbetätigte Fenster Türen und Tore ASR A 1.7 (Sachkundigenprüfung)

  Mindestanforderung Prüffrist: 1x jährlich,  Verantwortlichkeit: Betreiber

Automatische Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen als Sonderfall

– Wartung / Prüfung gem. ASR A 1.7 und Richtlinie für Automatische Schiebetüren mit Zulassung für

  den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen „AutSchR“ 10/97 (Sachkundigenprüfung)

  Mindestanforderung Prüffrist: 2x jährlich nach Vorschrift des Herstellers oder nach gesondertem Länderrecht 2-malig  (Landesbauordnung) z. B SächsTechPrüf VO in Sachsen

  Mindestanforderung Prüffrist: 1x oder 2x jährlich  Verantwortlichkeit: Betreiber bzw. Eigentümer

Ausführung der Wartungen / Prüfungen

– mit gesondertem Wartungsvertrag garantiert jährliche fristgerechte Ausführung der Leistungen

– als Einmalwartung/Prüfung zum Pauschalpreis mit Einzelbeauftragung

– als Einmalprüfung zum Pauschalpreis mit Einzelbeauftragung

LINK: Fachverband Automatiktüren   www.FTA-online.de